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Erlaubnispflicht für herkömmliche Hundeschulen: Nach einer Novellierung des TierSchG benötigen Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierleiter anleiten, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Mein Erlaubnisantrag ging am 28. Januar 2014 bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt Leipzig) ein. Auch nach über 3 Jahren Bearbeitungs- bzw. 10 Jahren Verfahrenszeit sieht sich das Veterinäramt Leipzig nicht in der Lage mir (trotz Vorlage aller nötigen Dokumente, Einladung meine Tätigkeit vor Ort zu überprüfen usw.) für die Tätigkeiten, die im Rahmen einer Ausbildung am Hund passieren, die nötige Erlaubnis zu erteilen. Dies betrifft vor allem die Seminare im Rahmen der Therapiehundausbildung / Blindenhundausbildung. Bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Hundeausbildung sind daher zu unterlassen. Nicht betroffen sind Social Walks, die Angebote DogNRun, Personal Coachings am Mensch, Beratung von Menschen mit Hundeangst uvm. – bitte kontaktieren Sie mich bei Fragen einfach persönlich via Telefon.
Zur näheren Erklärung meiner Tätigkeit: Ich vermittle Hundehaltern das nötige Wissen, berate und stärke Ihre Persönlichkeit u.a. durch „Training von Extremsituationen“. Dies führt zu einer Verhaltensverbesserung beim betroffenen Menschen und so dem Hund/Mensch-Team. So fühle ich mich als Lernbegleiter, der Menschen hilft, Ihren Hund besser zu verstehen und so für sich entspannende Übungen immer wieder zu trainieren. Dafür gibt es natürlich mit den Menschen ein „Checkup“ in der Problemsituation und eine aufgezeigte Verhaltenskorrektur am Menschen. Dies alles findet statt im Einzeltraining für die Menschen, wenn sie Hilfe brauchen mit ihrem Hund und sie ein Personal Coaching, ein Training beginnen möchten. Ich bin überzeugt, dass die Vermittlung von Wissen und Persönlichkeitseigenschaften und der Aufbau einer starken Bindung zum Hund 99% aller Probleme löst. Daher zielt mein Personal Coaching ab auf den Leitsatz „Bei mir kommen Sie als Hundehalter und gehen als Hundeführer“. Es geht immer um die Beratung und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Menschen.
Das Angebot des „unabhängigen Hundesachverständigen“ bezieht sich auf die aktuelle Rechtssprechung (ZR 234/94 BGH) und soll Hundehaltern eine weitere zulässige, sachkundige Option in Streitigkeiten öffnen. André Kaminsky / HundeCoach24 hat seit 2014 mehrfach interessiert versucht, von der zuständigen Behörde Informationen zur Zulassung eines staatlich anerkannten Sachverständigen im Hundewesen zu erhalten. Bislang werden die Informationen verwehrt.
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